Für mich gehört die Drohne mittlerweile zur Standardausrüstung. Wenn man viel unterwegs ist und ungewöhnliche Perspektiven einfangen möchte, kommt man an den fliegenden Kameras einfach nicht vorbei.
Auch im Jahr 2026 gibt es wieder einige wichtige Updates und Neuerungen bei den Drohnenregeln in der EU und auch im beliebten Reiseland Großbritannien. Lasst uns gemeinsam anschauen, worauf man in diesem Jahr besonders achten muss, damit es beim nächsten Flug keinen Ärger gibt.
Erste Drohnenlizenzen laufen ab – Zeit für die Verlängerung!
Die allerwichtigste Info gleich vorweg: Schau mal auf Deinen Drohnenführerschein! Die ersten EU-Drohnenlizenzen wurden am 1. Januar 2021 ausgestellt und haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Das bedeutet, dass im Jahr 2026 die ersten Lizenzen auslaufen oder bereits abgelaufen sind. Keine Sorge, Du musst nicht komplett von vorn anfangen. Bereits seit Ende 2025 gibt es entsprechende Verlängerungs- und Auffrischungsangebote. Mach das am besten noch vor dem Ablaufdatum, damit Du lückenlos weiterfliegen darfst. Inzwischen haben ich meine Lizenzen bereits um weitere fünf Jahre verlängert.
Allgemeine Erwartungen und EU-Regeln 2026
Was erwartet uns sonst noch im Jahr 2026 in der sogenannten offenen Kategorie? Die grundlegenden Dinge bleiben erfreulicherweise konstant. Wir dürfen weiterhin maximal 120 Meter hoch fliegen und müssen die Drohne stets in direkter Sichtweite (VLOS) behalten. Flugverbotszonen sind natürlich absolut tabu – nutze immer die aktuellsten Drohnenkarten der jeweiligen Länder.
Eine wichtige Sache, die sich nun endgültig etabliert hat: Wenn Du eine neue Drohne kaufst, muss diese zwingend ein offizielles Cx-Label tragen (also eine Drohnenklasse wie C0, C1, etc.). Ab dem C1-Label ist zudem die aktive Remote-ID (Fernidentifizierung) verpflichtend. Und denke daran: Sobald Deine Drohne eine Kamera hat oder 250 Gramm und mehr wiegt, musst Du Dich als Pilot registrieren lassen.
Strenge Vorgaben für Luxemburg-Reisende
Wer plant, in nächster Zeit nach Luxemburg zu reisen? Das kleine Land ist wunderschön für Luftaufnahmen, wendet aber seit 2026 zusätzlich zu den europäischen Vorgaben ein paar strengere nationale Regeln an. So ist die Registrierung als Betreiber dort mittlerweile für alle Drohnenaktivitäten obligatorisch. Man legt dort aktuell einen extremen Schwerpunkt auf das Fliegen außerhalb zulässiger Zonen. Wer ohne entsprechende Ausbildung, ohne Registrierung oder in No-Fly-Zonen erwischt wird, muss jetzt sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Plane außerdem ein paar Kosten für die Beantragung von Zertifikaten und die Registrierung ein.
Wichtig für die Vorbereitung: Die einzige offiziell gültige Drohnenkarte für Luxemburg ist das dortige Geoportal. Dein europäischer Drohnenführerschein ist dort gültig, aber vergesse Deine Betreibernummer nicht!
Vorsicht in Großbritannien: Neue 100-Gramm-Grenze
Besondere Vorsicht gilt bei Reisen ins Vereinigte Königreich!
Obwohl dort die europäische Gesetzgebung nicht mehr greift, nehmen viele ihre Drohne mit auf die Insel. Hier gab es eine deutliche Verschärfung: Die Registrierung als Betreiber und der Erwerb einer sogenannten „Flyer ID“ (ein Theoriezertifikat) sind dort nun bereits für Drohnen ab 100 Gramm obligatorisch – vorher lag die Grenze bei 250 Gramm.
Zudem gibt es in Großbritannien ab 2026 neue eigene Klassenkennzeichnungen (UK0 bis UK6) für Drohnen, die dort neu auf den Markt kommen. Unsere europäischen Cx-Kennzeichnungen werden dort noch bis Ende 2027 toleriert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Remote-ID: Sie ist für Drohnen mit UK1, UK2 und UK3 Kennzeichnung ab sofort erforderlich und wird ab 2028 sogar für alle Drohnen über 100 Gramm zur Pflicht.
Ganz wichtig: Der EU-Drohnenführerschein und die europäische Betreibernummer werden im UK nicht anerkannt. Du musst Dir zwingend die britische Flyer ID besorgen, wenn Deine Drohne 100 Gramm oder mehr wiegt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Drohnenregeln 2026
Wie lange ist mein EU-Drohnenführerschein gültig?
Genau fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Da die ersten Lizenzen Anfang 2021 ausgegeben wurden, müssen viele Zertifikate im Jahr 2026 verlängert werden.
Was ändert sich 2026 bei den Drohnen-Klassen in der EU?
Die allgemeinen Vorgaben (max. 120 Meter Höhe, Fliegen auf Sicht) bleiben bestehen. Allerdings müssen Herstellerdrohnen zwingend ein Cx-Label tragen. Ab der Klasse C1 ist eine aktive Remote-ID (Fernidentifizierung) obligatorisch.
Kann ich mit meinem EU-Drohnenführerschein im Vereinigten Königreich fliegen?
Nein, die EU-Zertifikate werden dort nicht anerkannt. Du benötigst eine britische „Flyer ID“ und musst Dich als Betreiber registrieren, sobald Deine Drohne 100 Gramm oder mehr wiegt. Auch die europäische Betreibernummer ist im UK ungültig.
Wo finde ich die offiziellen Flugzonen für Luxemburg?
Die einzig gültige Drohnenkarte für Luxemburg ist das nationale Geoportal. Halte Dich unbedingt an die dortigen Vorgaben, da Verstöße beim Fliegen in unzulässigen Zonen seit 2026 strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Quellen & Weiterführende Links
EASA: Reisen mit Drohnen in Europa
LBA: EU-Kompetenznachweis
UK CAA: Drohnenregeln 2026
Fragen oder Erfahrungen?
Hast Du bereits Erfahrungen mit den neuen Drohnenregeln 2026 gemacht? Teile sie in den Kommentaren!
12 Feb. 2026
Drohnenregeln 2026: Was sich in der EU (und darüber hinaus) ändert
Für mich gehört die Drohne mittlerweile zur Standardausrüstung. Wenn man viel unterwegs ist und ungewöhnliche Perspektiven einfangen möchte, kommt man an den fliegenden Kameras einfach nicht vorbei.
Auch im Jahr 2026 gibt es wieder einige wichtige Updates und Neuerungen bei den Drohnenregeln in der EU und auch im beliebten Reiseland Großbritannien. Lasst uns gemeinsam anschauen, worauf man in diesem Jahr besonders achten muss, damit es beim nächsten Flug keinen Ärger gibt.
Inhalt
Erste Drohnenlizenzen laufen ab – Zeit für die Verlängerung!
Die allerwichtigste Info gleich vorweg: Schau mal auf Deinen Drohnenführerschein! Die ersten EU-Drohnenlizenzen wurden am 1. Januar 2021 ausgestellt und haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Das bedeutet, dass im Jahr 2026 die ersten Lizenzen auslaufen oder bereits abgelaufen sind. Keine Sorge, Du musst nicht komplett von vorn anfangen. Bereits seit Ende 2025 gibt es entsprechende Verlängerungs- und Auffrischungsangebote. Mach das am besten noch vor dem Ablaufdatum, damit Du lückenlos weiterfliegen darfst. Inzwischen haben ich meine Lizenzen bereits um weitere fünf Jahre verlängert.
Allgemeine Erwartungen und EU-Regeln 2026
Was erwartet uns sonst noch im Jahr 2026 in der sogenannten offenen Kategorie? Die grundlegenden Dinge bleiben erfreulicherweise konstant. Wir dürfen weiterhin maximal 120 Meter hoch fliegen und müssen die Drohne stets in direkter Sichtweite (VLOS) behalten. Flugverbotszonen sind natürlich absolut tabu – nutze immer die aktuellsten Drohnenkarten der jeweiligen Länder.
Eine wichtige Sache, die sich nun endgültig etabliert hat: Wenn Du eine neue Drohne kaufst, muss diese zwingend ein offizielles Cx-Label tragen (also eine Drohnenklasse wie C0, C1, etc.). Ab dem C1-Label ist zudem die aktive Remote-ID (Fernidentifizierung) verpflichtend. Und denke daran: Sobald Deine Drohne eine Kamera hat oder 250 Gramm und mehr wiegt, musst Du Dich als Pilot registrieren lassen.
Strenge Vorgaben für Luxemburg-Reisende
Wer plant, in nächster Zeit nach Luxemburg zu reisen? Das kleine Land ist wunderschön für Luftaufnahmen, wendet aber seit 2026 zusätzlich zu den europäischen Vorgaben ein paar strengere nationale Regeln an. So ist die Registrierung als Betreiber dort mittlerweile für alle Drohnenaktivitäten obligatorisch. Man legt dort aktuell einen extremen Schwerpunkt auf das Fliegen außerhalb zulässiger Zonen. Wer ohne entsprechende Ausbildung, ohne Registrierung oder in No-Fly-Zonen erwischt wird, muss jetzt sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Plane außerdem ein paar Kosten für die Beantragung von Zertifikaten und die Registrierung ein.
Wichtig für die Vorbereitung: Die einzige offiziell gültige Drohnenkarte für Luxemburg ist das dortige Geoportal. Dein europäischer Drohnenführerschein ist dort gültig, aber vergesse Deine Betreibernummer nicht!
Vorsicht in Großbritannien: Neue 100-Gramm-Grenze
Obwohl dort die europäische Gesetzgebung nicht mehr greift, nehmen viele ihre Drohne mit auf die Insel. Hier gab es eine deutliche Verschärfung: Die Registrierung als Betreiber und der Erwerb einer sogenannten „Flyer ID“ (ein Theoriezertifikat) sind dort nun bereits für Drohnen ab 100 Gramm obligatorisch – vorher lag die Grenze bei 250 Gramm.
Zudem gibt es in Großbritannien ab 2026 neue eigene Klassenkennzeichnungen (UK0 bis UK6) für Drohnen, die dort neu auf den Markt kommen. Unsere europäischen Cx-Kennzeichnungen werden dort noch bis Ende 2027 toleriert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Remote-ID: Sie ist für Drohnen mit UK1, UK2 und UK3 Kennzeichnung ab sofort erforderlich und wird ab 2028 sogar für alle Drohnen über 100 Gramm zur Pflicht.
Ganz wichtig: Der EU-Drohnenführerschein und die europäische Betreibernummer werden im UK nicht anerkannt. Du musst Dir zwingend die britische Flyer ID besorgen, wenn Deine Drohne 100 Gramm oder mehr wiegt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Drohnenregeln 2026
Wie lange ist mein EU-Drohnenführerschein gültig?
Genau fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Da die ersten Lizenzen Anfang 2021 ausgegeben wurden, müssen viele Zertifikate im Jahr 2026 verlängert werden.
Was ändert sich 2026 bei den Drohnen-Klassen in der EU?
Die allgemeinen Vorgaben (max. 120 Meter Höhe, Fliegen auf Sicht) bleiben bestehen. Allerdings müssen Herstellerdrohnen zwingend ein Cx-Label tragen. Ab der Klasse C1 ist eine aktive Remote-ID (Fernidentifizierung) obligatorisch.
Kann ich mit meinem EU-Drohnenführerschein im Vereinigten Königreich fliegen?
Nein, die EU-Zertifikate werden dort nicht anerkannt. Du benötigst eine britische „Flyer ID“ und musst Dich als Betreiber registrieren, sobald Deine Drohne 100 Gramm oder mehr wiegt. Auch die europäische Betreibernummer ist im UK ungültig.
Wo finde ich die offiziellen Flugzonen für Luxemburg?
Die einzig gültige Drohnenkarte für Luxemburg ist das nationale Geoportal. Halte Dich unbedingt an die dortigen Vorgaben, da Verstöße beim Fliegen in unzulässigen Zonen seit 2026 strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Quellen & Weiterführende Links
EASA: Reisen mit Drohnen in Europa
LBA: EU-Kompetenznachweis
UK CAA: Drohnenregeln 2026
Fragen oder Erfahrungen?
Hast Du bereits Erfahrungen mit den neuen Drohnenregeln 2026 gemacht? Teile sie in den Kommentaren!